Herzlich Willkommen bei
Ingenieurbüro Izeldin
MI-Gutachten
Ihr zuverlässiger und unabhängiger KFZ-Gutachter in München.
KFZ-Sachverständiger – Unfallgutachter – Fahrzeugbewertung!
Ihr KFZ-Gutachter direkt vor Ort!
MI-Gutachten München
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Mi Gutachten München
Unabhängige & kompetente KFZ-Sachverständiger für eine schnelle und reibungslose Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung als KFZ-Gutachter in der Branche der Schadensregulierung und KFZ-Bewertung.
Das Ingenieurbüro Izeldin setzt sich für Sie in Sachen Schadensregulierung rund um Ihr Kraftfahrzeug ein. Ganz gleich ob Auto (PKW), Kraftrad (KRad) oder Nutzfahrzeug (NFZ) – für jeden Bereich steht Ihnen ein kompetenter Experte von MI-Gutachten 7/24h mit Rat und Tat zur Seite.
Gerade in der heutigen Zeit, in der Versicherungen versuchen, die Summe aus einem Schadensfall so gering wie möglich zu halten, ist ein solides KFZ-Gutachten eines freien KFZ-Sachverständigen, der entscheidende Baustein zu einer erfolgreichen Regulierung.
Wir begleiten Sie auf diesem Weg. Nutzen Sie unser Netzwerk rund um Kraftfahrzeuge und weitere Partner, erfahrene Verkehrsanwälte, ausgewählte KFZ-Werkstätten in Ihrer Nähe oder einen passenden Aufkäufer, bis hin zur Neuwagen-Vermittlung.


Service
Ihr Partner wenn es um KFZ-Gutachten geht. Als Autogutachter stehen wir für alle Fragen rund um KFZ-Schaden und Schadenabwicklung z. B. nach einem Verkehrsunfall für Sie kostenlos zur Verfügung.
Ihr Vorteil als Geschädigter bei MI-Gutachten sind unsere kostenfreien Services. Die gegnerische Versicherung trägt alle Kosten bei einem unverschuldeten Unfall. Es werden sowohl die Kosten des Gutachtens als auch die Kosten für den Anwalt übernommen. Die MI-Leistungen finden Sie in unserer Übersicht:
Unsere Leistungen im Überblick
Das Ingenieurbüro Izeldin in München bietet Ihnen im Schadensfall eine schnelle und reibungslose Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges. Wir fokussieren uns bei jedem Schadensfall auf eine kompetente Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges, legen größten Wert auf Ihre Zufriedenheit und stehen als freier und unabhängiger Gutachter direkt „vor Ort“ an ihrer Seite.

Erstellung von Schadensgutachten
Nach einem Unfall stellt sich immer die Frage: “Wie hoch ist der Schaden?” Wir sind neutrale und unabhängige KFZ Gutachter für jeglicher Art von Kraftfahrzeugen.

Erstellung von Schadensgutachten
Nach einem Unfall stellt sich immer die Frage: “Wie hoch ist der Schaden?” Wir sind neutrale und unabhängige KFZ Gutachter für jeglicher Art von Kraftfahrzeugen.

Unterstützung bei Schadensregulierung
Sie möchten Ihr Fahrzeug veräußern? Kommen Sie zu uns um den Wert Ihres Fahrzeuges zu ermitteln. Wir garantieren für den fachgerechten und fairen Marktpreis.

Erstellung von Beweissicherungsgutachten
Wir erstellen für Sie ein
Beweissicherungsgutachten um Ihre Ansprüche gegenüber des Unfallgegners geltend zu machen.

Kostenvoranschläge bei KFZ-Versicherung
Wir erstellen für Sie bei KFZ-Schäden einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der KFZ-Versicherung und dem Gericht.

Unterstützung bei Schadensregulierung
Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei der Abwicklung bzw. Verlauf des gesamten Prozesses.

Rechnungs- und Gutachtenprüfung
Sie sind nicht zufrieden mit einem externen Gutachten oder einer Rechnung. Wir verschaffen für Sie den Überblick.
Unser Service ist für Sie kostenfrei. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung alle anfallenden Kosten. Hierbei handelt es sich um die Kosten des Gutachtens sowie um die Kosten für den Anwalt.
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24/7 erreichbar
Nach einem Unfall ist es besonders wichtig eine kompetente Beratung von einem unabhängigen KFZ-Gutachter zu bekommen. Sie erreichen uns deswegen rund um die Uhr und können sich fachgerecht und vor allem unabhängig zu allen Fragen beraten lassen: 017632484808
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Keine Kosten
Die Beratungen durch unsere qualifizierten Sachverständigen kosten Sie nichts. Sie können uns beruhigt anrufen. Bei einem unverschuldeten Schaden, haftet die gegnerische Versicherung und für Sie entstehen keinerlei Kosten.
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Schnelle Abwicklung
Wir wissen, wie wichtig es ist, dass Sie so schnell wie möglich den Schaden reguliert bekommen. Voraussetzung dafür ist unser Schadengutachten, welches wir spätestens 24h nach der Besichtigung erstellen und selbstverständlich direkt bei der regulierenden Versicherung einreichen.
MI-GUTACHTEN Rückruf Service
Schreiben Sie uns an: 0176 32 48 48 08
Rückruf Service
Kostenfrei
ANFORDERN
Für eine kostenfreie Beratung rufen wir Sie zurück. Hinterlassen Sie einfach Ihren Namen und Ihre Telefon-Nummer, wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Bürozeiten:
Montag: 09.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 13.00 Uhr
Samstag : nach Absprache
Termine außerhalb der genannten Zeiten sind nach Absprache jederzeit möglich.
Schadenshotline
Mobil: 0176 32 48 48 08
FRAGEN & ANTWORTEN
Hier finden Sie einen kurzen Überblick über häufig gestellte Fragen und deren Antworten im Falle eines Unfalles oder Schadens an Ihrem Fahrzeug. Für Antworten stehen wie 24/7 für Sie zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Warum benötige ich ein Gutachten und wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?
Ein Unfallgutachten ist notwendig, wenn ein Totalschaden vorliegt oder die Bagatellschadensgrenze überschritten ist. In einem Haftpflichtfall haben Sie also beim Vorliegen einer dieser Voraussetzungen immer Anspruch auf die Erstattung eines Gutachtens durch das Sachverständigenbüro Izeldin. Nur in einem Gutachten werden unabhängig und neutral Beweise gesichert. Darüber hinaus werden die Schadenhöhe, der Reparaturweg, die Reparaturdauer, der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer, der Restwert, der Nutzungsausfall, eine etwaige merkantile Wertminderung ermittelt und mögliche Notreparaturen aufgezeigt.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlages genügt in der Regel bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden. Hier werden jedoch nur die voraussichtlichen Reparaturkosten und deren Dauer ermittelt. Eine Beweissicherung und weitere Ansprüche werden nicht beziffert.
Was ist unter einem sogenannten Bagatellschaden zu verstehen?
Als Bagatellschaden bezeichnet man Schäden, deren voraussichtliche Reparaturkosten weniger als 700.- Euro betragen. Hier ist in der Regel zur Bezifferung des Schadens ein sogenannter Kostenvoranschlag ausreichend. Auf die Erstattung eines Gutachtens wird aus Kostengründen abgeraten. Ein Bagatellschaden kann also ein zerbrochenes Blinkerglas, eine verkratzte Stoßstange, eventuell auch eine kleine Deformationen sein. Der Bagatellschaden muss von außen ohne Zuhilfenahme von Hilfsmitteln zugänglich und für den Laien erkennbar sein. Da solche Feststellungen für Sie als Laie nicht immer möglich sind, bietet der MSH Gutachter eine völlig unverbindliche Besichtigung Ihres Fahrzeuges an. Bedenken Sie bitte auch, dass sich hinter Kunststoffanbauteilen oder Karosserieteilen möglicherweise weitere Schäden verbergen könnten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Bei der unverbindlichen Besichtigung besprechen wir mit Ihnen, die für Sie günstigste weitere Vorgehensweise.
Wer bestimmt eigentlich, welcher Gutachter den Schaden taxiert?
Bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden an Ihrem Fahrzeug, also im Haftpflichtfall, können Sie allein als Geschädigter unser Sachverständigenbüro Izeldin zu bestimmen, um den Schaden zu begutachten. Das ist für Sie ohne Kosten verbunden, denn wir rechnen mit der gegnerischen Versicherung ab.
Bei Kaskoschäden, also selbst verschuldete Schäden, bei denen die eigene Versicherung aufkommen muss, darf die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Nach Absprache mit der Versicherung ist es aber auch im Kaskofall möglich, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen.
Wer übernimmt die Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens?
In einem Haftpflichtschaden, also bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden an ihrem Fahrzeug, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernehmen. Darüber hinaus kann es notwendig sein, einen Rechtsbeistand mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss im Haftpflichtfall auch die gegnerische Versicherung übernehmen.
Wirtschaftlicher Totalschaden / Technischer Totalschaden - Was ist das?
Wenn die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges übersteigen, spricht man von einem Totalschaden. Ist eine Reparatur des Fahrzeuges technisch möglich jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Dies wird angenommen, wenn die Reparaturkosten mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen. Beim technischen Totalschaden lässt sich der PKW überhaupt nicht mehr reparieren. Im Totalschadenfall kann der Geschädigte im Wege der fiktiven Schadensabrechnung allerdings nur den Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz zwischen dem Netto-Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ersetzt verlangen. Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug aber tatsächlich, kann ein höherer Anspruch geltend gemacht werden.
Grundsätzlich dürfen die Aufwendungen für eine Reparatur nicht unverhältnismäßig sein. Die Verhältnismäßigkeit einer Reparatur oder die Reparaturwürdigkeit ist immer dann noch gerade gegeben, wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen und der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich weiterhin für mindestens sechs Monate nutzt.
Darf ich mein total beschädigtes Fahrzeug behalten?
Bei einem Totalschaden darf der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug natürlich behalten, muss dann aber in Kauf nehmen, dass der veranschlagte Restwert vom ermittelten Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
Wird die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten ohne Vorlage einer Rechnung ausgezahlt?
Nach derzeit geltendem Recht wird die Mehrwertsteuer bei der sogenannten abstrakten bzw. fiktiven Abrechnung ohne Vorlage einer Rechnung nicht ausgezahlt. Es gilt der Grundsatz, Erstattung der Mehrwertsteuer nur, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Hierbei muss die Reparatur auch nicht im vollen Umfang erfolgen.
Was ist der Restwert eines KFZ ?
Der Restwert eines KFZ ist der Verkaufspreis im beschädigten unreparierten Zustand. Dieser Wert wird in der Regel durch Angebote von regionalen gewerblichen Restwerthändlern und Autoverwertern bestimmt. Er ist immer dann von Bedeutung, wenn die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur in Frage steht.
Reviews
What our clients say

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Lisa, Consultant
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Samual, CEO
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Mohamad Izeldin, B.Eng.
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